Kat. 1 + 2 - AUSHUBMATERIAL + BAUSCHUTT |
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Kat. 1/B | E.A.K. 170504 | Euro / t |
Aushubmaterial | 6,00 | |
Kat. 2/A | E.A.K. 170107 - 170102 | Euro / t |
Reiner Bauschutt, wie Ziegel, leichter Beton (ohne Eisen), Mörtel und Fließen, mit einem Volumen bis zu 0,20 m³, jedoch ohne Gasbeton, Holz,Plastik und andere Verunreinigungen |
21,00 | |
Kat. 2/B | E.A.K. 170107 - 170302 | Euro / t |
Aushubmaterial mit Asphalt vermischt | 21,00 | |
Kat. 2/C | E.A.K. 170302 | Euro / t |
Asphaltschollen | 21,00 | |
Frässgut / Fresato | E.A.K. 170302 | Euro / t |
Frässgut | 21,00 |
Kat. 3 - BAUSCHUTT |
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Kat. 3/A | E.A.K. 170107 - 170101 - 170102 | Euro / t |
Bauschutt vermischt mit Fremdanteilen (Gasbeton, Holz, Metalle und Kunststoffe) bis zu einem Anteil von 10% , sowie Zementsuspensionen auch in flüssigem Zustand |
32,00 | |
Kat. 3/B | E.A.K. 170107 - 170102 | Euro / t |
Bauschutt vermischt mit Fremdanteilen (Gasbeton, Holz, Metalle und Kunststoffe) bis zu 20%. | 55,00 | |
Kat. 3/C | E.A.K. 170107 - 170102 | Euro / t |
Bauschutt vermischt mit Fremdanteilen (Gasbeton,Holz,Metalle,Kunststoffe) bis zu 30% | 105,00 |
Kat. 4 - BAUSCHUTT |
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Kat. 4/A | E.A.K. 170101 - 170107 | Euro / t |
Bewehrter Beton (Stahlbeton) in jeder Größe | 26,00 | |
Kat. 4/A-SP | E.A.K. 170101 - 170107 | Euro / t |
Bewehrter Beton (Stahlbeton mit erhöhtem Stahlanteil) | 50,00 | |
Kat. 4/C | E.A.K. 170101 - 170107 | Euro / t |
Stahlbeton mit Kunststoffanteilen, Frigolit und Isoliermaterial, Fremdanteile bis 20% | 70,00 |
Kat. 5 - ABFÄLLE |
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Kat. 5/A+5A/SP | E.A.K. 170904 | Euro / t |
Baustellenabfälle, die sperrmüllähnlich sind, inklusive Isoliermaterial, Frigolit, Gipskarton sowie Kunststoffe (PVC, Nylon, Gummi) Stoffreste, Jute, Bodenbeläge, Tapeten, Linoleum, Polsterungen, Papier u. Karton, Gips, Elektrokabel | 460,00 | |
Kat. 5/C | E.A.K. 160103 | Euro / t |
Altreifen | 300,00 |
Kat. 6 - HOLZ |
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Kat. 5/B | E.A.K. 170201 | Euro / t |
Behandeltes Holz, wie lackierte Fenster u.Türen, Rollos, Treppen, verleimte - imprägnierte Balken, ecc. | 290,00 | |
Kat. 6 | E.A.K. 170201 | Euro / t |
Unbehandeltes Holz, wie Bretter u.ä. | 290,00 |
Kat. 7 - GRÜNMÜLL |
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Kat. 7/A | E.A.K. 200201 | Euro / t |
Grünmüll | 120,00 | |
Kat. 7/C | E.A.K. 200201 | Euro / t |
Wurzelstöcke | 290,00 |
Kat. 8 - EISEN |
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Kat. 8 | E.A.K. 170405 - 170407 | Euro / t |
Reine Eisen- und Metallteile - gemischte Metalle | Gratis |
Folgende Materialien dürfen NICHT angenommen werden:
Giftmüll, Medikamentreste u.ä., verseuchte Erde, Öle u.ä., Asbest, Glaswolle, Kühlschränke, Autowracks
Annahmebedingungen für die Entsorgung von Material:
Das Gewicht des Materials wird mittels elektronischer Waage ermittelt, die Spesen hierfür gehen zu Lasten des Abfallerzeugers.
Der Abfallerzeuger bzw. Frächter ist für die Erklärung über die Zusammensetzung der angegebenen Abfälle verantwortlich.
Die Annahme und Bewertung der angelieferten Materialien unterliegen dem Urteil des Fachpersonals des Recyclingzentrums der Fa. Gardena Recycling Kons.g.m.b.H. Der Fremdanteil wird auf das Volumen berechnet. Durch die Unterschrift des Abfallerzeugers bzw. Frächters auf dem Abfallannahmeschein erklärt sich dieser mit der Menge und Bewertung des Materials/Abfalls einverstanden und akzeptiert die Zahlung innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum. Eventuelle Reklamationen nach erfolgter Abladung werden nicht akzeptiert.
Sollten sich im angelieferten Material Giftstoffe sowie andere bodenbelastende Substanzen befinden, welche nicht mit dem angegebenen Abfallkodex konform sind, so steht der Fa. Gardena Recycling Kons.g.m.b.H. das Recht zu, den Abfall nicht anzunehmen bzw. eventuelle chemische Analysen, das Aufladen, eventuelle Behandlung und ordnungsgemäße Entsorgung des Materials auf Kosten des Abfallerzeugers vorzunehmen, wobei alle entstandenen Kosten und Schäden aus der unerlaubten Anlieferung, ohne jegliche Ausnahme und Vorbehalt, dem Abfallerzeuger angelastet werden.
Der Abfallerzeuger bleibt bis zur ordnungsgemäßen Entsorgung Eigentümer des angelieferten Materials. Das Betreten des Recycling Centers mit entsprechendem Fahrzeug geschieht auf Risiko und Gefahr des Abfallerzeugers bzw. Frächters. Dieselben haften für evtl. anfallende Schäden an Personen, Maschinen oder Gütern. Der zu entsorgende Abfall muss stets durch das entsprechende Müllidentifikationsformular in der vorgesehenen Form (ausgenommen Materialien der Kat. 1) begleitet werden.
Preisliste
Preisliste gültig ab 01/01/2023
Waagspesen: € 2,50 für alle Materialien
Die Preisliste ersetzt und annulliert alle Vorhergehenden und gilt bis auf Widerruf bzw. Erscheinen einer neuen Preisliste.
Die Preise verstehen sich zuzüglich MWST.
Zahlungsbedingungen:
30 Tage ab Rechnungsdatum
Recyclingmaterialien | Körnung | Euro / m³ |
Recyclingsand | 0 - 8 | 2,00 |
Gebr. Kies aus Bauschutt | 10 - 30 | 2,00 |
Gebr. Kies aus Bauschutt | 30 - 80 | 2,00 |
(*) Schotter gemisch m. Bauschutt | 0 - 30 / 0 - 80 | 2,00 |
(*) Betongranulat | 0 - 80 | 8,00 |
(*) Naturmaterialien | Körnung | Euro / m³ |
Erde gesiebt | 0 - 30 | 15,00 |
Naturmaterial gebrochen | 0 - 30 / 0 - 80 | 10,00 |
(*) Material nur auf Vorbestellung bzw. nicht immer erhältlich
Allgemeine Verkaufsbedingungen
Das Gewicht des Materials wird mittels elektronischer Waage ermittelt.
Qualität und Menge des gelieferten Materials muss vor dem Versand, sei es bei Abholung oder bei Lieferung, kontrolliert werden. Durch die Unterschrift auf dem Lieferschein von Seiten des Beauftragten der Bestellfirma erklärt sich dieser mit der Menge und Qualität des Materials einverstanden und akzeptiert die Zahlung innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum. Eventuelle Reklamationen nach erfolgter Lieferung werden nicht angenommen. Die Zufahrt zur Baustelle mit LKWs muss während der Lieferung geeignet und ohne Behinderung gewährleistet werden; die diesbezügliche Verantwortung trägt der Auftraggeber.
Für Schaden am Straßenbelag oder Folgeschäden übernimmt die Fa. Gardena Recycling Kons.g.m.b.H. keine Verantwortung.
Für Recycling-Baustoffen in Gebieten gemäß Art. 2 und 3 des Landesgesetzes vom 6. September 1973, Nr. 63, (Trinkwasserschutzzonen A und B), im Grundwasserbereich bis 1 m über Grundwasser-Höchststand, im Randstreifen von 5 m neben Oberflächengewässern, im Abstand von 100 m von Trinkwasser-Tiefbrunnen bzw. 200 m im Falle von tiefer gelegenen Quellen, in im Bauleitplan ausgewiesenen Trinkwasserschutzgebieten, in Feuchtgebieten und zu entwässernden Wiesen und Flächen ist verboten..
Darüber hinaus ist der Einsatz von Recyclingbaustoffen in Naturparken und Biotopen untersagt.
Das Betreten des Recyclinggeländes mit entsprechendem Fahrzeug geschieht auf Gefahr des Abfallerzeuger bzw. Frächters. Der eventuelle Skonto wird nur auf die Materialpreise angewandt, nicht auf dem Transport.
Preisliste
Preisliste gültig ab 01/01/2023
Die Preisliste ersetzt und annulliert alle Vorhergehenden und gilt bis auf Widerruf bzw. Erscheinen einer neuen Preisliste.
Die Preise verstehen sich zuzüglich MWST.
Zahlungsbedingungen:
30 Tage ab Rechnungsdatum
Zone | Bestimmung | € / t |
1 | St. Ulrich – St. Peter | 7,20 |
2 | St. Christina – Oberwinkl – Lajen – Pufels | 8,20 |
3 | Wolkenstein – Plesdinaz – Monte Pana – St. Michael – Kastelruth | 10,20 |
4 | Seis – St. Valentin – Trotz – Tisens – Plan de Gralba | 12,70 |
5 | St. Konstantin Völs – Tagusens | 13,00 |
6 | St. Oswald – Völs | 14,00 |
7 | Seiser Alm – Grödnerjoch – Sellajoch | 15,00 |
8 | Saltria – Joch – Seiser Alm | 16,50 |
- Transportpreise für Recyclingmaterial pro Zone ab Werk (Pontives)
- Die Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer zuzüglich zum Materialpreis.
- Um die Zustellung von Material termingerecht durchführen zu können, bitten wir den Auftrag innerhalb 16.00 h des Vortages zu erteilen.